Honorar


Gesetzliche Krankenkassen

Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Heilpraktiker i.d.R. nicht. Dies ist auch so wenn diese mitunter die gleichen Verfahren anwenden wie approbierte Psychotherapeuten. 

 Private Krankenkassen

Bei einigen privaten Versicherungen oder Zusatzversicherungen haben Sie einen Anspruch auf eine Erstattung der Kosten. Bitte informieren Sie sich selbständig bei Ihrer Krankenkasse und klären dies im Vorfeld ab.
 

Selbstzahler zu sein bietet auch Vorteile

  • Im Krisenfall gibt es eine schnelle Terminvergabe und unbürokratische Hilfe. Dies ist ein wesentlicher Vorteil, denn Therapieplätze sind oft monatelang ausgebucht.
  • Bezüglich der Modalitäten, wie Therapiedauer und Häufigkeit, herrscht eine große Flexibilität. Diese wird individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst und nicht vorgegeben.
  • I.d.R. gibt es keine Informationsweitergabe an Dritte. D.h. die Psychotherapie wird nicht aktenkundig. Das kann positiv sein, z.B: beim Krankenkassenwechsel, bei Antrag einer neuen Versicherung wie Berufsunfähigkeit, bei anstehender Verbeamtung.
  • Die Auswahl, sowie Kombination vielfältiger Therapiemethoden erfolgt individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten lediglich für sogenannte Richtlinienverfahren.
  • Es ist möglich die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater.



Honorar

Eine Therapieeinheit dauert i.d.R. 60 Minuten. Diese wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet.

Erstgespräch:                                                  50 EUR
Einzelsitzung:                          60 Minuten /      75 EUR
R.E.S.E.T. - Behandlung:    1. Sitzung:            75 EUR
                                                        Folgesitzungen:  65 EUR
Onlinesitzung:                         60 Minuten /     65 EUR
 
Sie können das Honorar am Ende der Sitzung bar bezahlen, alternativ mit der Rechnung innerhalb von 14 Tagen überweisen.
Bei Onlinecoachings, ist der Honorarbetrag vorab fällig.

Telefonische Beratung

Telefonische Anfragen des Patienten an die Heilpraktikerin für Psychotherapie (die inhaltliche Therapiefragen beinhalten), werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung/ des Gesprächs honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Ausfallhonorar

Sofern der Patient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens 48 Stunden im Voraus ab. Ansonsten sind 50 % des vereinbarten Honorars ohne Abzug zu entrichten.